Volksbegehren für kleineren Landtag ist gescheitert

Immer mehr Abgeordnete, steigende Kosten, weniger Platz: Der wachsende Landtag ist so manchem Bürger ein Dorn im Auge. Dennoch scheitert nun ein Volksbegehren zur Begrenzung.  

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Laut Wahlgesetz muss der Landtag minde...ze haben, doch er wächst immer weiter.  | Foto: Bernd Weißbrod (dpa)
Laut Wahlgesetz muss der Landtag mindestens 120 Sitze haben, doch er wächst immer weiter. Foto: Bernd Weißbrod (dpa)
Das Volksbegehren gegen die drohende Aufblähung des Landtags ist gescheitert. Hunderttausende Unterschriften fehlen nach Angaben des Initiators. Man habe zwar mehr als 100.000 Unterschriften gesammelt, aber sei weit weg von den erforderlichen 770.000, sagte Initiator Dieter Distler kurz vor dem Auslaufen der Frist in der Nacht zu Mittwoch. "Das ist sicher gescheitert."

Das Problem sei nicht gewesen, dass man die Leute nicht überzeugen konnte, sondern, dass man die Leute schlicht nicht erreicht habe. Viele Gemeinden hätten zudem nicht gewusst, wie das Verfahren funktioniere, "Unterschreibungswillige" seien teils einfach weggeschickt worden. Distler sagte, er mache sich Sorgen um die Demokratie. "Ich will nur erreichen, dass der Landtag arbeitsfähig bleibt und nicht zu groß wird."

Zum Hintergrund: Im Jahr 2022 wurde in Baden-Württemberg ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingeführt. Mit der Erststimme wird der Wahlkreiskandidat oder die Wahlkreiskandidatin direkt gewählt. Die Zweitstimme geht an eine Partei, die dafür eine Landesliste aufstellt. Die Sitzverteilung bestimmt sich nach der Zweitstimme. Erringt eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, gibt es Überhangmandate. Diese werden durch Ausgleichsmandate kompensiert – was noch mehr Abgeordnete ins Parlament bringt.

Unter anderem die FDP fürchtet deshalb eine gehörige Aufblähung des Parlaments. Laut Wahlgesetz muss der Landtag mindestens 120 Sitze haben. Aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten hat er derzeit mehr als 150 Abgeordnete. Die Liberalen rechnen mit bald mehr als 200 Parlamentariern im Plenum.

Deshalb wollte die FDP zuvor ebenfalls ein Volksbegehren gegen eine Aufblähung des Landtags initiieren, war aber an rechtlichen Bedenken des Innenministeriums gescheitert. Nun müssen die Verfassungsrichter darüber entscheiden.

Distler setzt seine Hoffnung auf diesen Rechtsstreit. Die Hürden für erfolgreiche Volksbegehren seien zu hoch. Er unterstütze etwa die Idee, dass alle Wählerinnen und Wähler darüber informiert werden müssen, sobald sie für ein Volksbegehren unterschreiben können. Auch müsse es Möglichkeiten geben, digital teilzunehmen.
Schlagworte: Dieter Distler
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