Vier Jahre für Stiefvater
Gericht verurteilt 44-Jährigen wegen Missbrauchs zweier Jungen / "Warum, kann ich nicht sagen".
Manfred Hüfner
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LAUFENBURG/WALDSHUT. Wegen sexueller Nötigung zweier Stiefsöhne hat die Große Strafkammer am Landgericht Waldshut-Tiengen am Freitag einen 44-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Statt der 54 angeklagten Fälle, zumeist in Laufenburg begangen, erkannte das Gericht nach der zweitägigen Verhandlung auf 13-malige Vergewaltigung.
Das Gericht berücksichtigte, dass der Angeklagte unter dem Eindruck des Prozesses und der Beschuldigungen durch den jüngeren Stiefsohn doch noch ein umfangreiches Geständnis ablegte. Darin gab er zu, sich erst in Berlin und ...