Urteil
Vier Jahre Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung
Gefährliche Körperverletzung: Der Angeklagte ist 2017 Opfer eines versuchten Totschlags gewesen.
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Eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung hat Staatsanwalt Florian Rink am Freitag im Prozess gegen einen 22-jährigen Algerier beantragt. Damit ist Rink nach zweitägiger Beweisaufnahme vom Vorwurf des versuchten Totschlags an einem 56-jährigen Kaufmann aus Freiburg abgerückt. Der Verteidiger hat in der Tat vom 6. Dezember an der Haltestelle Komturplatz eher eine Art von Notwehr gesehen, bei der sich sein Mandant überschießend mit einem Messer gewehrt habe. Er hat eine bewährungsfähige Strafe gefordert.
FREIBURG. Am 15. September 2017 ist der jetzige Angeklagte selbst Opfer eines versuchten Totschlags geworden. Damals war er in einem Asylbewerberwohnheim von einem hochpsychotischen Mann völlig unvermittelt angegriffen worden. Der Angreifer hatte in seinem Wahn versucht, ihn über das Geländer sechs Meter in die ...