Der Malterdinger Gemeinderat hat einen Riegel vorgeschoben, verzichtet damit aber auch auf Vergnügungssteuereinnahmen: Die bestehende Spielhalle darf nicht erweitern, neue n Spielstätten wird die Ansiedlung verboten.
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MALTERDINGEN. Das Verfahren für die Änderung des Bebauungsplans "Stöck I und II" sowie für das "Industrie- und Mischgebiet Unterwald" wurde im vereinfachten Modus in der Gemeinderatsitzung am Dienstag auf den Weg gebracht. Mit entscheidend für diese ...