Verwenden nein, vollenden ja
Mutter werden von einem Verstorbenen? Eine Lücke im Embryonenschutzgesetz macht es möglich.
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Die Interpretation des Embryonenschutzgesetzes war bisher eindeutig: Künstliche Befruchtungen dürfen nicht nach dem Tod des Mannes erfolgen. Das Oberlandesgericht Rostock hat einer jungen Witwe nun aber erlaubt, von ihrem verstorbenen Partner schwanger zu werden. Dass die unterlegene Klinik den Prozess geführt hat, ist trotzdem ein Verdienst – das Urteil schafft Rechtssicherheit und zwingt vielleicht auch die Politik zu Nachbesserungen.
Die Klägerin hatte freilich nervenzehrende Monate zu überstehen. Ethische Fragen warf ihr Fall kaum auf, denn das kinderlose Paar hatte sich wenige Monate vor dem Unfall des ...