Freiburg-Kappel
Verwaltungsgericht: Sanierungsanordnung für den Krebsgraben war rechtens
Die Grundstückseigentümer am Rand der Kappler Altlast müssen die behördlich angeordnete Sanierung hinnehmen, aber nicht den Kostenbescheid. Das geht aus dem schriftlichen Urteil des Verwaltungsgerichts hervor. Die mündliche Verhandlung hatte am 12. April stattgefunden und schon Hinweise in diese Richtung gegeben.
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![Das Verwaltungsgericht beschäftigte sich mit der Sanierung der Kappler Altlast. | Foto: Michael Bamberger Das Verwaltungsgericht beschäftigte sich mit der Sanierung der Kappler Altlast. | Foto: Michael Bamberger](https://ais.badische-zeitung.de/piece/09/1d/51/dd/152916445-w-640.jpg)