Freiburg-Kappel

Verwaltungsgericht: Sanierungsanordnung für den Krebsgraben war rechtens

Die Grundstückseigentümer am Rand der Kappler Altlast müssen die behördlich angeordnete Sanierung hinnehmen, aber nicht den Kostenbescheid. Das geht aus dem schriftlichen Urteil des Verwaltungsgerichts hervor. Die mündliche Verhandlung hatte am 12. April stattgefunden und schon Hinweise in diese Richtung gegeben.  

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Das Verwaltungsgericht beschäftigte sich mit der Sanierung der Kappler Altlast.  | Foto: Michael Bamberger
Das Verwaltungsgericht beschäftigte sich mit der Sanierung der Kappler Altlast. Foto: Michael Bamberger
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Schlagworte: Hobbyforstwirt Uwe Kleiner, FDP-Stadtrat Nikolaus von Gayling

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