Schuttertal
Verwaltungsgericht: Lärm im Bürgerwindpark nicht hinreichend belegt
Es sei nicht hinreichend belegt, dass von den Windrädern des Bürgerwindparks Südliche Ortenau Lärm ausgeht. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht Freiburg, bei dem die Betreiber einen Eilantrag gestellt hatten. Zuvor hatte das Landratsamt ihnen ein Zwangsgeld angedroht. Von der Vollstreckung bleiben die Betreiber vorerst verschont.
Do, 13. Apr 2017, 16:25 Uhr
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