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Versiegelung eines Gartens war unzulässig

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Ein Schweizer hatte ein Doppelhaus an der Belchenstraße in Schopfheim gekauft und damit begonnen, den Garten in eine Steinwüste zu verwandeln. Der ganze Baumbestand und Rasen wurden entfernt und es wurde damit angefangen, überall Terrassenplatten zu verlegen. Auf diese Versiegelung wies die CDU-Fraktion im Bau-, Umwelt- und Technikausschuss bereits im September hin. Jetzt bestätigte die Verwaltung, dass diese Maßnahme genehmigungspflichtig und eine derartige Versiegelung nicht zulässig ist. Der Eigentümer sei sich dessen nicht bewusst gewesen, die Arbeiten seien eingestellt worden. Die Baurechtsbehörde im Landratsamt sei informiert worden. Inzwischen habe ein Architekt einen Entwurf für die Gestaltung der Außenanlagen vorgelegt.

Ressort: Schopfheim

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Mi, 23. Oktober 2024: PDF-Version herunterladen

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