Versicherer müssen Klarheit schaffen
Verfassungsgericht fordert verbraucherfreundlichere Regelung bei der Berechnung von Lebensversicherungen.
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KARLSRUHE. "Die gesetzlichen Regelungen für Lebensversicherungen sind teilweise verfassungswidrig." Das stellte das Bundesverfassungsgericht gestern fest. Der Grund für das harsche Urteil: Das geltende Recht schützt "die Belange der Versicherten" nicht ausreichend. Bis Ende 2007 muss der Bundestag eine verbraucherfreundlichere Regelung finden.
Beim Abschluss einer Lebensversicherung garantiert die Assekuranz, dass am Ende der Laufzeit oder beim vorzeitigen Tod des Versicherten eine bestimmte Summe ausbezahlt wird. Außerdem hat der Versicherte ...