Mietrechtsreform

Vermieter sollen weniger Modernisierungskosten umlegen dürfen

Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf für eine weitere Mietrechtsreform fertiggestellt. Vermieter sollen nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr umlegen dürfen.  

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Symbolbild einer Wohnungsbesichtigung  | Foto: dpa
Symbolbild einer Wohnungsbesichtigung Foto: dpa

BERLIN. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Vermieter im Falle einer Modernisierung der Wohnung nur noch acht statt wie bisher elf Prozent der Kosten pro Jahr auf die Mieter umlegen können. Insgesamt soll die Miete nach einer Modernisierung maximal um drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von acht Jahren steigen dürfen.

In dem Referentenentwurf, der am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP vorlag, ist auch eine genauere Fassung des Härtefallbegriffs vorgesehen. Demnach würde ein "wirtschaftlicher Härtefall" vorliegen, wenn ...

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