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Vermieter können viele Ausgaben von der Steuer absetzen
Vermieter können etliche Ausgaben von der Steuer absetzen und sich vom Finanzamt erstatten lassen. Aber ohne Beleg geht gar nichts.
Mo, 17. Nov 2014, 0:00 Uhr
Haus & Garten
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LÖRRACH. Wer eine Immobilie kauft und im Anschluss vermietet, erzielt damit monatliche Einnahmen. Diese Einnahmen müssen versteuert werden. Gleichzeitig fallen neben dem Kaufpreis eine Vielzahl von Ausgaben an, um die Immobilie zu verwalten und instand zu halten. Im Rahmen der Bearbeitung der Anlage V für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung innerhalb der Steuererklärung, stellt man sich dann öfters die Frage, welche Ausgaben generell von der Steuer abgesetzt werden können.
Abschreibungen, Zinsen, Nebenkosten, Kontoführung – was kann sonst noch alles in der Steuererklärung angegeben werden? Von Bedeutung ist, dass jede Ausgabe, die geltend gemacht wird, mit einer Rechnung oder Quittung zu belegen ist. Als Erstes ist es wichtig zu wissen, welche Kosten als direkt abzugsfähige Werbungkosten anerkannt werden, welche als Anschaffungskosten zu ...