Vermieter können ihren Mietern nicht grundlos kündigen
So schnell wird der Vermieter die 94-Jährige nicht los: Wohnungsbesitzer müssen einen Kündigungsgrund haben, wenn sie Mietverträge beenden wollen. Bei Schäden ist Mietminderung möglich.
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Die 94-jährige Anna Schulz (Name geändert) wohnt schon seit Jahrzehnten in derselben Mietwohnung. Die Wohnung ist aufgrund des langjährigen Mietverhältnisses günstig. Trotzdem ist die Rentnerin sauer auf ihren Vermieter. "Der will mich raushaben", vermutet die Trossingerin. Das habe der Eigentümer ihr schon deutlich ...