Verletzungen verhindern

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Um die Besucher der Hoorige Mess in Tiengen vor Verletzungen zu schützen, ist es untersagt, Glasbehälter sowie Handwagen oder -karren zur Veranstaltung mitzubringen, teilt die Stadtverwaltung mit. Eine Ausnahme gilt lediglich für Guggenmusiken, die Handwagen verwenden, sofern diese für ihren musikalischen Auftritt unerlässlich sind. Die Ortspolizeibehörde hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese verbietet am Samstag, 1. März, zwischen 10 und 19 Uhr das Mitführen der genannten Gegenstände im Bereich der Tiengener Innenstadt sowie auf den angrenzenden Veranstaltungsflächen. Der Ausschank von Getränken in Gläsern oder Glasflaschen ist nicht gestattet. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
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