Verletzung der Persönlichkeit ist nicht nachweisbar
Was zunächst spektakulär klingt, entpuppt sich als private Konflikte. Trotz Teilfreispruchs wird der Angeklagte in Neustadt wegen Körperverletzung und Diebstahls zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.
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"Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" – das sperrige Juristendeutsch lässt spontan an Paparazzi denken, die Prominenten nachstellen, um mit kompromittierenden Fotos viel Geld zu verdienen. Der nun vor dem Neustädter Amtsgericht verhandelte Fall war anders gelagert. Einem 35-Jährigen wurde ...