Account/Login

Verjüngungskur für alten Wald

Forsteinrichtung für Gottenheim mit Waldbegehung.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Forsteinrichterin Petra Binder erl...bert Stiefvater vom Forstamt Staufen.   | Foto: mario schöneberg
Die Forsteinrichterin Petra Binder erläuterte den Gemeinderäten den Zustand des Gottenheimer Waldes und den Handlungsbedarf der nächsten Jahre. Rechts Herbert Stiefvater vom Forstamt Staufen. Foto: mario schöneberg

GOTTENHEIM. Wie steht es um den Gottenheimer Wald, was ist dort in den nächsten zehn Jahren zu tun? Diese Fragen standen im Mittelpunkt eines Rundgangs durch den Oberwald der Gemeinde Gottenheim. Forsteinrichterin Petra Binder und Vertreter der Forstverwaltung zeigten dort dem Gemeinderat vor Ort, wie es um den Wald der Tuniberggemeinde bestellt ist. Später stimmte der Gemeinderat in seiner Sitzung dem Forsteinrichtungswerk bis 2020 einstimmig zu.

Rund eineinhalb Jahre habe die Vorbereitung der Forsteinrichtung für Gottenheim gedauert, erläuterte Herbert Stiefvater, Leiter des Forstbezirks Staufen, in seiner Begrüßung. Er freute sich zudem, dass der Gemeinderat fast komplett an der Waldbegehung teilnehme. Dass die amtliche Forsteinrichtung in Baden historisch gewachsen und für die Gemeinden kostenlos sei, erläuterte anschließend Günter Schäfer von der Forstbehörde des Regierungspräsidiums. Grundlage hierfür sei das Badische Waldgesetz von 1833, das eine nachhaltige Planung für die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel