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"Verhindern, dass sie wieder straffällig werden"

BZ-INTERVIEW mit Martin Graf, Vize-Direktor des Amtsgerichts und Vorsitzender des Jugendschöffengerichts, zu den Besonderheiten des Jugendstrafrechts.  

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Straftaten im Jugendalter – hier... zielt, künftige Taten zu verhindern.   | Foto: Ingo Schneider
Straftaten im Jugendalter – hier ein Ladendiebstahl – werden anders geahndet als die Delikte Erwachsener. Dahinter steht ein Konzept, das darauf zielt, künftige Taten zu verhindern. Foto: Ingo Schneider

LÖRRACH. Jugendliche und Heranwachsende begehen einen erheblichen Teil der Straftaten. Gleichwohl gelten für Jugendliche in der Strafjustiz andere Spielregeln als für Erwachsene, weil man davon ausgeht, dass sie noch erzogen werden können. Mitunter meinen Bürger, die Justiz gehe nicht hart genug mit jungen Tätern um. Thomas Loisl Mink fragte bei Martin Graf nach, dem stellvertretenden Direktor des Amtsgerichts Lörrach und Vorsitzenden des Jugendschöffengerichts.

BZ: Im Jugendstrafrecht steht nicht Bestrafung und Sühne im Vordergrund, sondern der Erziehungsgedanke. Was bedeutet das?
Martin Graf: Das Jugendstrafrecht trägt dem Umstand Rechnung, dass sich junge Menschen noch inmitten eines Entwicklungsprozesses befinden und daher mit erzieherischen Maßnahmen noch leichter zu "erreichen", zu beeinflussen sind, um zu verhindern, dass sie wieder straffällig werden. Daher wird auf deren Straftaten auch nicht mit Geld- und Freiheitsstrafen wie im Erwachsenenstrafrecht reagiert, sondern mit Erziehungsmaßregeln, die die Lebensführung der jugendlichen Straftäter positiv beeinflussen sollen, also ...

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