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Verhängnisvolle Erbschaft

Eine Murgerin wurde in zweiter Instanz wegen fahrlässigen unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt.  

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MURG/WALDSHUT-TIENGEN. Eine Erbschaft muss nicht immer ein Gewinn sein. Das erfuhr eine 59-jährige Frührentnerin aus Murg, deren Vater ihr 2003 eine Waffensammlung hinterließ. Zwar ließ sie die Waffenbesitzkarte auf sich umschreiben. Dass sich aber in dem auch von ihr bewohnten Elternhaus noch weitere Gewehre und Pistolen befanden, hat nun für sie zur Folge, dass sie wegen fahrlässigen unerlaubten Waffenbesitzes vorbestraft ist.

Wegen fahrlässigen Besitzes einer Schusswaffe hatte die Frau im Februar vor dem Amtsgericht Bad Säckingen eine Verwarnung und eine Geldbuße von 15 Tagessätzen à 40 Euro kassiert. Das ...

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