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Vereine sollen für Hallen bezahlen

Gemeinderat Waldshut-Tiengen berät neue Benutzungs- und Gebührenordnung sowie Förderrichtlinien.  

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WALDSHUT-TIENGEN (uma). Vereine, die vom 1. Januar 2004 an städtische Hallen, Räume und Plätze für Veranstaltungen oder fürs Training nutzen, sollen bezahlen. Der Gemeinderat will am Montag die Richtlinien zur Förderung ändern und eine Benutzungs- sowie Gebührenordnung beschließen.

Seit 1977 hatten städtische Vereine eine Veranstaltung im Jahr frei, künftig soll auch dafür eine Nutzungsgebühr bezahlt werden. Einen Prozentsatz ...

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