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Das unter der NS-Herrschaft eingeführte "Gewohnheitsverbrechergesetz" ermöglichte eine unbefristete Sicherungsverwahrung. Dadurch konnten Häftlinge, die ihre eigentliche Strafe verbüßt hatten, sofort ins Konzentrationslager überführt werden. Als Berufsverbrecher galt, wer innerhalb von fünf Jahren mindestens drei Mal zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt wurde. Ab 1936 wurden immer mehr Personen aus "sozialhygienischen" Gründen inhaftiert, darunter auch Personen, die wiederholt Strafdelikte begangen haben oder einen unangepassten Lebensstil führten. Für das KZ Dachau sind insgesamt 6405 "Berufsverbrecher" nachgewiesen. Zusammen mit der Gruppe der "Asozialen", die den schwarzen Winkel auf der Häftlingskleidung trugen, zählen die Berufsverbrecher zu den "Vergessenen Opfern" des NS-Regimes. Erst im Jahr 2000 erkannte der Deutsche Bundestag diese Gruppen offiziell als Opfer an.
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