Verbrecher aus Gewohnheit

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Das unter der NS-Herrschaft eingeführte "Gewohnheitsverbrechergesetz" ermöglichte eine unbefristete Sicherungsverwahrung. Dadurch konnten Häftlinge, die ihre eigentliche Strafe verbüßt hatten, sofort ins Konzentrationslager überführt werden. Als Berufsverbrecher galt, wer innerhalb von fünf Jahren mindestens drei Mal zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt wurde. Ab 1936 wurden immer mehr Personen aus "sozialhygienischen" Gründen inhaftiert, darunter auch Personen, die wiederholt Strafdelikte begangen haben oder einen unangepassten Lebensstil führten. Für das KZ Dachau sind insgesamt 6405 "Berufsverbrecher" nachgewiesen. Zusammen mit der Gruppe der "Asozialen", die den schwarzen Winkel auf der Häftlingskleidung trugen, zählen die Berufsverbrecher zu den "Vergessenen Opfern" des NS-Regimes. Erst im Jahr 2000 erkannte der Deutsche Bundestag diese Gruppen offiziell als Opfer an.
PDF-Version herunterladen Fehler melden

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare

Um Artikel auf BZ-Online kommentieren zu können müssen Sie bei "Meine BZ" angemeldet sein.
Beachten Sie bitte unsere Diskussionsregeln, die Netiquette.

Sie haben noch keinen "Meine BZ" Account? Jetzt registrieren


Weitere Artikel