Account/Login

EuGH-Urteil

Veranstalter haften, wenn die Reise wegen Corona nicht wie geplant stattfindet

Urlaub gebucht, doch vor Ort ist wegen Corona nichts wie geplant? So dürfte es im Frühjahr 2020 vielen gegangen sein. Nun hat der EuGH eine urlauberfreundliche Entscheidung getroffen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wegen der Pandemie war der Strand vielerorts 2020 zeitweise gesperrt.  | Foto: Clara Margais (dpa)
Wegen der Pandemie war der Strand vielerorts 2020 zeitweise gesperrt. Foto: Clara Margais (dpa)
Pool und Strand gesperrt, Essen im Zimmer, Ausgangssperren – die Corona-Maßnahmen konnten den Urlaub ziemlich vermiesen. Aber dürfen Pauschalreisende deswegen ihr Geld zurückverlangen? Ja, urteilt der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag.
...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel