Gerichtsprozesse

Urteile zu Anschlagsplan auf Synagoge verzögern sich

Zwei junge Männer tauschen sich in Chats über mögliche Anschläge auf jüdische Einrichtungen in Heidelberg und Frankfurt am Main aus. Das Gericht muss nun entscheiden. Aber das Urteil verzögert sich.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
1/2
Vor dem Heilbronner Landgericht werden am Freitag die Urteile im Prozess um Anschlagspläne auf jüdische Einrichtungen gesprochen. (Archivbild) Foto: Uwe Anspach/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Heilbronn/Heidelberg (dpa/lsw) - Im Heilbronner Prozess um einen geplanten Anschlag auf eine Synagoge oder eine andere jüdische Einrichtung liegen Staatsanwaltschaft und Verteidigung mit ihren Urteilsforderungen weit auseinander. Die Vertreterin der Anklage fordert für den 25 Jahre alten Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von insgesamt sechs Jahren und neun Monaten, für einen 19-Jährigen eine Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren. Dagegen blieben die Verteidiger in ihren Anträgen darunter. Die Kammer will das Urteil am Freitag (10.00) sprechen, einen Tag später als geplant.

Die geständigen jungen Männer sollen sich im Frühjahr im Internet zu einem Anschlag auf eine Synagoge in Heidelberg oder Frankfurt verabredet haben. Dem Hauptangeklagten wirft die Staatsanwaltschaft vor, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet und sich zu einem Mord verabredet zu haben. Dem 19-Jährigen wird ebenfalls unter anderem die Verabredung zum Mord vorgeworfen. 

Staatsanwältin: Tat war hinreichend geplant 

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war die Tat hinreichend geplant. "Dafür reicht es aus, wenn die wesentlichen Grundzüge geplant sind", sagte die Anklagevertreterin. 

Die Verteidiger plädierten hingegen für Strafen zwischen Freispruch und höchstens dreieinhalb Jahren Haft. Es gehe um "große Kindereien", es sei "doch nichts passiert", sagte der Anwalt des Hauptangeklagten. Der zweite Verteidiger rückte den Erziehungsgedanken seines inzwischen 19 Jahre alten Mandanten in den Fokus. "Er ist an vielen Ecken stecken geblieben und hat in seinem Leben noch kein Bein auf den Boden bekommen", sagte der Anwalt. "Er ist ein Opfer der Umstände."

Angeklagt ist auch ein dritter Mann (25), der laut Staatsanwaltschaft von den Plänen gewusst und den gleichaltrigen Tatverdächtigen zum Flughafen gebracht haben, als sich dieser zunächst in Syrien islamistischen Kämpfern anschließen wollte. Doch die Reise misslang. Für ihn forderte die Staatsanwaltschaft sechs Monate Bewährungsstrafe, die Verteidigung hingegen Freispruch.

© dpa‍-infocom, dpa:250123‍-930‍-353427/1

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare

Weitere Artikel