Urteil zum Ebringer Kreisel stößt in Pfaffenweiler auf harsche Kritik
Der Kreisverkehr bei Ebringen darf gebaut werden. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof. In Pfaffenweiler ist man herb enttäuscht – denn die Umgehung von Schallstadt scheint damit vom Tisch.
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Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH), wonach der Kreisverkehr an der Einmündung der Kreisstraße 4953 in die Landesstraße 125 bei Ebringen gebaut werden kann, hat im Gemeinderat Pfaffenweiler zu heftigen Reaktionen geführt. Die Schneckentalgemeinde hatte sich auf juristischem Weg gegen den Bau ins ...