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Amtsgericht

Urteil: Zettel hinterm Scheibenwischer reicht nach Unfall nicht aus

BZ-Plus Ein Zettel hinterm Scheibenwischer reicht nicht aus, wenn man einen Fremdschaden verursacht hat. Das musste auch ein Angeklagter vor dem Amtsgericht Bad Säckingen erfahren.  

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Nach der Rechtsprechung reicht es nicht, nur einen Zettel am Scheibenwischer zu befestigen, da dieser durch Wind und Wetter verlorengehen kann. (Symbolbild) Foto: dpa-tmn
Wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 875 Euro (25 Tagessätze à 35 Euro) verurteilt. Außerdem ...

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