Fragen & Antworten
Urteil: Mindestlohn gilt für Nachtzuschläge
Gut zweieinhalb Jahre nach Einführung des Mindestlohns landen immer noch Streitfälle bei Deutschlands höchstem Arbeitsgericht. Es geht um Nachtzuschläge, Feiertagsvergütungen und Urlaubsgeld. Nun trafen die Richter mehrere Entscheidungen.
Simone Rothe
Do, 21. Sep 2017, 0:01 Uhr
Wirtschaft
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen