Vorwurf Gefangenenbefreiung

Urteil gegen mutmaßlichen Fluchthelfer: Berufung eingelegt

Trotz Bewachung türmt ein Häftling bei einem Ausgang, bis er fernab von Deutschland gefasst wird. Der Schuldspruch gegen einen möglichen Komplizen wird nun geprüft.  

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Der Angeklagte und der Geflohene kennen sich aus gemeinsamer Haft. (Archivbild)  | Foto: Wolfgang Jung/dpa
Der Angeklagte und der Geflohene kennen sich aus gemeinsamer Haft. (Archivbild) Foto: Wolfgang Jung/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Landau (dpa) - Das Urteil des Amtsgerichts Landau (Pfalz) wegen der Flucht eines Häftlings der JVA Bruchsal (Baden-Württemberg) ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hatte einen mutmaßlichen Fluchthelfer zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft legten aber Berufung gegen den Richterspruch vom 18. Februar ein, wie eine Justizsprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. 

Das Gericht hatte es als bewiesen angesehen, dass der Angeklagte den verurteilten Mörder nach der Flucht im Oktober 2023 in seinem Auto nach Polen gebracht hatte. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. 

Der Häftling war bei einem Ausgang in Germersheim (Pfalz) trotz einer elektronischen Fußfessel und der Bewachung durch zwei JVA-Bedienstete in ein Waldgebiet geflohen. Zielfahnder nahmen ihn neun Monate später in der Republik Moldau fest.

© dpa‍-infocom, dpa:250225‍-930‍-386613/1

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