Landgericht Mannheim

Urteil: Angreifer auf AfD-Politiker muss in Psychiatrie

Im Kommunalwahlkampf 2024 soll ein Mann einen AfD-Politiker angegriffen haben. Jetzt ist das Urteil im Prozess gefallen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
1/2
In Mannheim ist ein AfD-Gemeinderatskandidat im Juni 2024 mit einem Cuttermesser angegriffen worden. (Archivbild) Foto: Rene Priebe/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Mannheim (dpa/lsw) - Ein Mann muss nach einer Messerattacke auf einen AfD-Politiker im Kommunalwahlkampf 2024 in eine Psychiatrie. Das Mannheimer Landgericht erklärte den 25-Jährigen in seinem Urteil für schuldunfähig und ordnete die Unterbringung an. Der Beschuldigte leide unter einer paranoiden Schizophrenie mit Wahnvorstellungen, führte der Vorsitzende Richter in der Begründung aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kein politisches Motiv

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, den Kommunalpolitiker Anfang Juni in der Nähe des Marktplatzes Mannheim-Rheinau mit einem Cuttermesser angegriffen und an Ohr und Bauch verletzt zu haben. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Er reiht sich ein in eine hohe Zahl von Gewalttaten gegen Politikerinnen und Politiker in Deutschland. 

Die Ermittler hatten ein politisches Motiv schon damals schnell verneint. Früheren Angaben zufolge hatte der Beschuldigte vermutlich nicht mal erkannt, dass sein Opfer AfD-Politiker war. Dem folgte nun auch das Gericht.

Am Tattag hatte der Mann dem Urteil zufolge am späten Abend zunächst mehrere Wahlplakate entfernt. Der AfD-Mann habe ihn angesprochen und aufgefordert, die Plakate auf den Boden zu legen. Daraufhin habe der 25-Jährige unvermittelt zugestochen. Die beiden Männer seien zu Boden gegangen und der Angreifer danach geflüchtet. Die Polizei nahm ihn kurze Zeit später fest.

Geschädigter filmt Tat mit

Der Beschuldigte hatte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Öffentlichkeit war in dem sogenannten Sicherungsverfahren mit Ausnahme für das Urteil ausgeschlossen gewesen. 

Während der Beweisaufnahme hörte das Gericht dem Richter zufolge unter anderem einen Tat-Zeugen an und sichtete Videos einer Überwachungskamera. Außerdem berücksichtige es eine Handyaufnahme, die der AfD-Politiker selbst während des Angriffs angefertigt hatte.

Zu keiner Zeit in Lebensgefahr

Die Wunden mit dem Cuttermesser seien in einem dynamischen Geschehen entstanden und hätten durchaus lebensbedrohlich sein können, so der Richter. Dies habe der Beschuldigte billigend in Kauf genommen. Der Verletzte schwebte letztlich zu keiner Zeit in Lebensgefahr.

Der 25-Jährige leide schon mehrere Jahre an einer Schizophrenie, hieß es in der Begründung weiter. Spätestens seit 2018 habe er sich immer mehr zurückgezogen. Trotz mehrerer Klinikaufenthalte verbesserte sich sein Zustand nicht. Zuletzt soll er akustische und optische Halluzinationen erlebt haben.

© dpa‍-infocom, dpa:250129‍-930‍-358518/3

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare

Weitere Artikel