Unwissen schützt vor Rückzahlung nicht
Warum weniger oft mehr ist: Wer beim Bafög-Antrag falsche oder unvollständige Angaben macht, den kann das teuer zu stehen kommen.
Tina Srowig
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Gerade angesichts der zusätzlichen Belastung durch Studiengebühren sollte Studentinnen und Studenten jeder Geldsegen willkommen sein. Zu einem Konto mit 10 000 Euro, das beispielsweise ein Verwandter vor vielen Jahren für einen angelegt hat und einem jetzt übergibt, kann eigentlich niemand "Nein" sagen. Für Bafög-Empfänger kann ein prall gefülltes Konto jedoch zur Hiobsbotschaft werden, die im schlimmsten Fall mit einem Strafverfahren endet. Dann nämlich, wenn das Konto auf den eigenen Namen läuft und man das Geld beim Bafög-Antrag nicht als Vermögen angegeben hat.
Mit dieser Art von "Bafög-Betrug" sieht sich das Studentenwerk Freiburg oft konfrontiert. Indem es die Anträge mit den Bankdaten der Studierenden vergleicht, kommt es Schummlern auf die Schliche. Das Verfahren läuft folgendermaßen: Über das Bundesamt für Finanzen erfährt das Studentenwerk die Höhe der Zinseinkünfte und kann daraus auf die Höhe des Vermögens ...