Account/Login

Grundsatzurteil

Unterschiedlich hohe Nachtzuschläge sind rechtens

In dem seit Jahren schwelenden Streit um Nachtschichtzuschläge hat das Bundesarbeitsgericht ein erstes Grundsatzurteil gesprochen. Es dürfte Signalwirkung für Tausende weitere Klagen haben.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
In vielen Branchen wird nachts gearbeitet.  | Foto: Zacharie Scheurer (dpa)
In vielen Branchen wird nachts gearbeitet. Foto: Zacharie Scheurer (dpa)
Die unterschiedliche Höhe für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit in der deutschen Getränke-, Süßwaren- und Lebensmittelindustrie ist für Tausende Beschäftigte ein Aufregerthema. Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hat am Mittwoch nun in einem ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel