In dem seit Jahren schwelenden Streit um Nachtschichtzuschläge hat das Bundesarbeitsgericht ein erstes Grundsatzurteil gesprochen. Es dürfte Signalwirkung für Tausende weitere Klagen haben.
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In vielen Branchen wird nachts gearbeitet. Foto: Zacharie Scheurer (dpa)
Die unterschiedliche Höhe für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit in der deutschen Getränke-, Süßwaren- und Lebensmittelindustrie ist für Tausende Beschäftigte ein Aufregerthema. Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hat am Mittwoch nun in einem ...