Der Erlös aus Verkäufen soll auf das Privatkonto geflossen sein: 43-jähriger Unternehmer muss sich vor dem Amtsgereicht wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs und Untreue verantworten.
WEIL AM RHEIN (tm). Wegen Insolvenzverschleppung, Betrug und Untreue muss sich der heute 43 Jahre alte ehemalige Geschäftsführer einer Firma für Betonsanierung und Korrosionsschutz vor dem Lörracher ...