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UNTERM STRICH: Von Kunst zu Schrott

Warum in Bremen ein Künstler sein Werk nicht mehr gefunden hat / Von Eckhard Stengel.  

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Ist das Kunst oder kann das weg? Vor dieser Frage stand schon manche Museumsputzkraft. Hätten doch auch Bauarbeiter in Bremen sich diese Frage gestellt, als sie vor Jahren sechs tonnenschwere Metallplatten vom Weserufer abräumten – dann wäre dem Landgericht Bremen diese Woche ein denkwürdiger Prozess erspart geblieben.

Der Bildhauer Rolf Nolden aus Münster forderte 60 000 Euro Schadenersatz von der Stadt Bremen, weil seine Bodenskulptur "Die Expansion des Quadrats – Semizirkel" spurlos verschwinden ist. Vermutlich weil sie versehentlich verschrottet wurde. Fünf Tonnen schwer war das Kunstwerk, das Nolden 1994 neben einem Weserwehr installierte: Er postierte ein halbes Dutzend flacher Kreis-Segmente auf einem Rasen, so dass sie wie die Teile einer Zielscheibe wirkten. 2010 wollte der Künstler mal nach seiner Schöpfung schauen, fand das Werk aber nicht wieder. Es war einfach weg.

Die Stadt versuchte ihn zu beruhigen: Wegen Bauarbeiten am Weserwehr seien die Stahlplatten vorsorglich eingelagert worden. Aber wo genau – das konnte ihm niemand sagen. Daher keimte in Nolden ein fürchterlicher Verdacht: Sollten etwa Bauarbeiter sein Werk für Schrott gehalten und entsorgt haben, zusammen mit anderen Metallteilen, die bei den Bauarbeiten auf dem Rasen gelagert worden waren, zum Teil sogar auf seiner Skulptur? Ja, so war es wohl, vermuteten alle Prozessbeteiligten vor dem Landgericht. Die Zivilkammer hatte keinen Zweifel daran, dass die Stadt für den Schaden aufkommen müsse.

Blieb nur noch die Frage: Wie hoch war der Wert der Skulptur? Schwer zu sagen, denn es gibt keine Vergleichsfälle, und selbst ein Gutachten eines Kunstsachverständigen brachte keine eindeutige Klarheit. Am Ende bewog das Gericht den Künstler und die Stadt zu einem Vergleich: Der 64-Jährige bekommt die Hälfte der ursprünglich geforderten 60 000 Euro. Wie hoch der Schrottwert der Metallplatten war, ist nicht bekannt.

Ressort: Kolumnen

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Sa, 15. Juni 2019: PDF-Version herunterladen

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