UNTERM STRICH: Mit Verstand essen!
Vor Gericht geht es jetzt um das Sonntagsbrötchen / Von Heidi Ossenberg.
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Vielmehr geht es mal wieder um Gerechtigkeit. Also nicht der Geschlechter. Sondern der Bäckereien. In Bayern. Höchstrichterlich soll an diesem Donnerstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe klären, ob es denjenigen bayerischen Bäckereien, die aus ihrem Laden ein Café machen, erlaubt werden soll, sonntags länger Brötchen zu verkaufen. Denn das könnte ja einen Wettbewerbsvorteil bringen. Klingt kompliziert? Wird noch schlimmer! Denn verkauft werden dürfen in solchen Bäckereicafés nur "zubereitete Speisen". Darf man aber eine butterlose Brezel, ein (hust, hust) Dinkelrusti, ein Chia-Brot gar als "zubereitete Speise" bezeichnen? So ganz ohne Salami, Salatblatt und Ei? Fragen über Fragen. Die vorherige richterliche Instanz, das Oberlandesgericht München, meinte: ja. Und prägte den schönen Satz: Brot und Brötchen seien "verzehrfertige Nahrungsmittel, deren Rohstoffe durch den Backvorgang zum Genuss" verändert worden wären.
Noch Fragen? Nur eine Empfehlung: Essen Sie am Sonntag Ihre frischen Brötchen mit Verstand! Es gab eine Zeit, da mussten wir die Samstagsbrötchen am Sonntag aufbacken – in diese finsteren Zeiten will doch niemand zurück. Männer am wenigsten...
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