UNTERM STRICH: Der halbierte Labrador
Ein Gericht muss den Scheidungsstreit um einen Hund entscheiden / Von Michael Saurer.
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So ganz rumgesprochen zu haben scheint sich diese Möglichkeit aber noch nicht, denn noch immer ist die sogenannte Zugewinngemeinschaft in Deutschland die Regel. Die besagt, dass sämtlicher Besitz, der im Zeitraum der Ehe entstanden ist, bei einer Scheidung beiden Partnern zur Hälfte zusteht.
Die Fallstricke zeigen sich erst, wenn es ernst wird. Wie halbiert man denn bitteschön den BMW in der Garage? Oder den Fernseher? Es mag zornige Naturen geben, die in solchen Fällen zur Kettensäge gegriffen haben. Aber im Sinne des Gesetzgebers scheint diese Praxis nicht zu sein, und so ist es das Geschäftsmodell von Anwälten, dem Mandanten auf dem anderen Weg zum Recht zu verhelfen.
Denn es gibt verzwickte Fragen. Was passiert etwa mit Haustieren? Wo bei Kindern die Frage des Sorgerechts oft von Gerichten entschieden werden muss, ist die Lage etwa bei Hunden nicht ganz so klar. Da diese juristisch gesehen als Sachen zählen, müssten sie ja auch halbiert oder dem einen oder anderen Partner zugeschlagen werden.
Klar war für die Richter hingegen der Fall, der nun in Stuttgart verhandelt wurde. Dort klagte eine Frau auf Herausgabe einer Labrador-Hündin, die sie angeblich wie ihr eigenes Kind aufgezogen habe, die nach der Scheidung aber im Haus des Mannes blieb. Doch die Klage blieb erfolglos. Das Paar hatte den Hund nämlich vor der Hochzeit gekauft, im Kaufvertrag stand somit nur der Name des Mannes. Hätte sie den Hund nach der Hochzeit gekauft, wäre die Sache wohl verzwickter gewesen, denn dann hätte er beiden gehört. Und ein gemeinsames Sorgerecht gibt es für Vierbeiner (noch) nicht.
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