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Uni setzt IQ-Regelung bis zu neuem Urteil aus

Studierende mit einem IQ von über 130 und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke werden bis auf weiteres nicht mehr von der Studiengebühr befreit. Das hat das Rektorat der Uni Freiburg heute beschlossen. Man wolle die abschließende Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) abwarten, teilte die Uni mit.  

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