Unfall selber verschuldet
Ereignis auf schneeglatter "Hasenmatt" am zweiten Weihnachtsfeiertag beschäftigte das Gericht.
ST. BLASIEN. Abgewiesen wurde eine Klage eines St. Blasier Bürgers gegen die Stadt. Dieser warf ihr vor, die Straße "Hasenmatt" nicht richtig geräumt zu haben und somit ursächlich schuld an seinem Unfall zu sein. Vor dem Landgericht in Waldshut-Tiengen wurde jetzt die Klage, drei Wochen zuvor gab es noch einen Ortstermin, abgewiesen. An dem Unfall sei der Mann maßgeblich selber schuld.
Mit einem Unfall am zweiten Weihnachtsfeiertag des vergangenen Jahres auf der Straße "Hasenmatt" in Bereich des unteren Steilstückes hatte sich das Landgericht in Waldshut-Tiengen zu beschäftigen. Auf der ...