Und nochmal ein Nein zu Tempo 40
Regierungspräsidium Freiburg sieht keine rechtliche Grundlage für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 415.
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LAHR. Das Regierungspräsidium Freiburg hat den Antrag der Stadt erneut abgelehnt, in der Ortsdurchfahrt Lahr auf der B 415 die Geschwindigkeit auf 40 Stundenkilometer zu beschränken. Der Gemeinderat hatte im Rahmen des Lärmaktionsplans eine solche Regelung gebilligt, um den Lärmpegel zu senken. Die Stadt will das Vorhaben jetzt erst einmal ruhen lassen, bevor Lahr mit anderen Kommunen einen neuen Anlauf wagt, sagte gestern Christof Etter vom Stadtplanungsamt.
In ihrem Schreiben verweist die zuständige Sachbearbeiterin im Regierungspräsidium darauf, dass das baden-württembergische Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr mehrfach darauf hingewiesen habe, dass die Richtlinien für Lärmschutz auf "innerörtlichen klassifizierten ...