Kommentar
Überwachung bei der Arbeit: Ausgewogenes Urteil
Arbeitnehmer sollen während der Arbeitszeit die Aufgaben erledigen, für die sie bezahlt werden. Das wünscht sich jeder Arbeitgeber. Beschäftigte, die stattdessen den Arbeitgeber bestehlen oder mutwillig Arbeitsgeräte beschädigen, müssen zu Recht mit der Kündigung rechnen.
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