Kommentar
Es ist nicht zu spät für eine Änderung des Grundgesetzes
Es hätte zwar ein "Gschmäckle". Aber natürlich darf der alte Bundestag noch das Grundgesetz ändern, um neue Ausnahmen von der Schuldenbremse beschließen zu können.
Mo, 3. Mär 2025, 20:00 Uhr
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