Überreaktionen der Türsteher werden bestraft
Sicherheitspersonal verurteilt.
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Zwei Türsteher der Diskothek Funpark sind gestern vom Amtsgericht Freiburg wegen gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen zu einer Freiheitsstrafe zu zehn und zwölf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Angeklagt waren die beiden vorbestraften 25 und 34 Jahre alten Männer in sechs Fällen, in denen sie Gäste geschlagen und misshandelt haben sollen (die BZ berichtete); verurteilt wurden sie nun jeweils in drei Fällen. Wie es mit dem Funpark, der größten Freiburger Diskothek, genau weitergeht, ist derzeit ungewiss (siehe unten stehenden Text).
Dass der Beruf des Türstehers ein schwerer ist, weil Gäste oft stark betrunken und aggressiv sind, räumten alle im Gerichtssaal ein – die Richterin und der Staatsanwalt ebenso wie die Verteidigung. Während der Anwalt ...