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Party

Türsteher weist 44-Jährigen ab – Mann zieht vor den Bundesgerichtshof

Ein Münchner will auf eine Party – und scheitert am Türsteher. Die Begründung: Der 44-Jährige sei zu alt. Jetzt kämpft der Mann um sein Recht, auch jenseits der 40 noch eingelassen zu werden.  

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Ein Türsteher hat einen Ü40er abgewies... wehrt sich jetzt vor Gericht dagegen.  | Foto: Bodo Marks
Ein Türsteher hat einen Ü40er abgewiesen. Der wehrt sich jetzt vor Gericht dagegen. Foto: Bodo Marks
Ein Mann aus München zieht im Kampf um sein Recht, auch jenseits der 40 noch feiern zu gehen, vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Wann ...

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