Party
Türsteher weist 44-Jährigen ab – Mann zieht vor den Bundesgerichtshof
Ein Münchner will auf eine Party – und scheitert am Türsteher. Die Begründung: Der 44-Jährige sei zu alt. Jetzt kämpft der Mann um sein Recht, auch jenseits der 40 noch eingelassen zu werden.
dpa
So, 28. Jun 2020, 22:00 Uhr
Panorama
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