Scharfe Kritik an Biden

Trump will sich als Präsident für Todesstrafe einsetzen

US-Präsident Biden hat die Strafe von 37 Todeskandidaten umgewandelt. Sein designierter Nachfolger Trump kritisiert das scharf und macht klar: Unter ihm soll es keine Gnade geben.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
In den letzten Monaten seiner ersten A...;sident seit Jahrzehnten. (Archivbild)  | Foto: Evan Vucci/AP/dpa
In den letzten Monaten seiner ersten Amtszeit führte Donald Trump die Todesstrafe rigoros durch: Innerhalb weniger Monaten ließ er so viele Hinrichtungen vollziehen wie kein Präsident seit Jahrzehnten. (Archivbild) Foto: Evan Vucci/AP/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Washington (dpa) - Der designierte US-Präsident Donald Trump hat die Entscheidung von Amtsinhaber Joe Biden scharf kritisiert, die Todesurteile Dutzender Straftäter in lebenslange Haftstrafen umzuwandeln. "Wenn Sie die Taten eines jeden hören, werden Sie nicht glauben, dass er das getan hat", erklärte Trump auf seiner Plattform Truth Social. "Das ergibt keinen Sinn."

Der Republikaner kündigte an, das Justizministerium nach seiner Amtsübernahme anzuweisen, "die Todesstrafe konsequent zu verfolgen". Man müsse "amerikanische Familien und Kinder vor gewalttätigen Vergewaltigern, Mördern und Monstern" schützen, erklärte Trump. Im Wahlkampf hatte er sich mehrfach für eine härtere Durchsetzung der Todesstrafe ausgesprochen - etwa auch bei Migranten, die US-Bürger oder Polizisten getötet haben. 

37 Todeskandidaten bekommen lebenslang

Biden hatte am Montag die Strafen von 37 nach Bundesrecht verurteilten Todeskandidaten in lebenslange Haft ohne Möglichkeit auf Bewährung umgewandelt. Drei der insgesamt 40 auf Bundesebene Verurteilten schloss er jedoch ausdrücklich von der Strafumwandlung aus, da ihre Verbrechen Terrorismus oder von Hass motivierten Massenmord betrafen – darunter der Boston-Marathon-Attentäter Dschochar Zarnajew.

Der katholische Demokrat erklärte, er habe die Entscheidung aus Gewissensgründen getroffen, gestützt auf seine langjährige Erfahrung als Pflichtverteidiger und Politiker. Dabei betonte er, dass er das Leid der Opfer und ihrer Familien nicht herabwürdigen wolle. 

Biden begründete die Entscheidung auch mit der Annahme, dass ein von ihm im Juli 2021 angestoßenes Moratorium unter der kommenden Regierung aufgehoben werden dürfte – Hinrichtungen auf Bundesebene wurden damit ausgesetzt.

13 Hinrichtungen auf Bundesebene unter Trump

Zu Beginn von Trumps erster Amtszeit (2017 bis 2021) wurden auf Bundesebene ebenfalls keine Hinrichtungen durchgeführt. Seit 2003 herrschte de facto eine Pause. Kurz vor Ende seiner Amtszeit ließ Trump die Vollstreckungen aber wieder aufnehmen und setzte innerhalb weniger Monate 13 Hinrichtungen durch – mehr als jeder US-Präsident seit Jahrzehnten.

Die Todesstrafe ist in den USA weiterhin auf Bundesebene, beim Militär und in 27 Bundesstaaten zulässig, wird jedoch nicht überall vollstreckt. Präsidenten können lediglich Bundesgefangene begnadigen; Todesurteile in den Bundesstaaten bleiben unberührt. Laut dem Death Penalty Information Center befinden sich derzeit mehr als 2.000 Menschen in den Todestrakten von US-Gefängnissen.

Eine knappe Mehrheit der Amerikaner unterstützt nach wie vor die Todesstrafe. Zweifel aufgrund von Justizirrtümern, Diskriminierung und ungleicher Rechtsvertretung lassen die Zustimmung jedoch kontinuierlich schwinden.

© dpa‍-infocom, dpa:241224‍-930‍-327169/1

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel