"Trotz Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen noch weit verbreitet"
Mieter dürfen auf der Toilette ihrer Wohnung im Stehen pinkeln. Dies gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung, entschied das Düsseldorfer Amtsgericht.
dpa
Do, 22. Jan 2015, 10:07 Uhr
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