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Arbeitsrecht

Trotz Corona zurück ins Büro? Diese Rechte haben Beschäftigte nun

Viele haben sich längst ans Homeoffice gewöhnt. Seit Kurzem dürfen Arbeitgeber aber wieder auf einer Präsenzpflicht bestehen. Müssen sich Beschäftigte dem Ansteckungsrisiko jetzt aussetzen?  

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Bestimmte Mindestanforderungen zum Inf...nd Abstandsregeln, da wo es nötig ist.  | Foto: Kay Nietfeld (dpa)
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Bestimmte Mindestanforderungen zum Infektionsschutz gelten auch nach Ende der Homeofficepflicht weiter: Etwa Maskenpflicht und Abstandsregeln, da wo es nötig ist. Foto: Kay Nietfeld (dpa)
Seit dem 20. März 2022 können Vorgesetzte ihre Beschäftigten wieder ins Büro zurückholen. Arbeit im Homeoffice müssen sie nicht mehr anbieten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich jetzt um ihre Gesundheit sorgen, bietet das Arbeitsrecht gewisse Schutzmöglichkeiten. Antworten auf wichtige Fragen:
Was hat sich seit 20. März für Arbeitnehmer geändert?
An diesem Tag sind die meisten ...

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