Bundesarbeitsgericht
Trickserei gestoppt: Mindestlohn gilt auch am Feiertag
Das Bundesarbeitsgericht stoppt Trickserei der Arbeitgeber.
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ERFURT. Mindestlöhne gelten auch an Feiertagen und bei Krankheit. Das hat das Bundesarbeitsgericht jetzt entschieden. Das Urteil betraf zwar noch nicht den seit Jahresbeginn geltenden allgemeinen, gesetzlichen Mindestlohn – der Spruch der Richter dürfte aber auf diese Lohnuntergrenze von 8,50 Euro brutto die Stunde übertragbar sein.
Zu entscheiden waren drei Fälle aus Hildesheim, Salzgitter und Cottbus. Die Kläger arbeiteten als pädagogische Beschäftigte bei den Bildungsgesellschaften Faa-Nord und Faa-Südost. Die ...