Treibt Änderung des Steuerrechts Gebühren hoch?
Endingen wählt alte Regelung.
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ENDINGEN (mw). Dienstleistungen der Städte und Gemeinden sollen ab 1. Januar 2017 grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sein. Ausgenommen bleiben davon nur hoheitliche Aufgaben. Diese steuerrechtliche Änderung kehrt die bisherige Praxis um. Weil das mit vielfältigen Umstellungen einher geht, gibt es eine Übergangsfrist von vier Jahren für die Kommunen. Wer bis 2021 bei der bisherigen Regelung bleiben will, muss dies aber bis Jahresende ausdrücklich erklären. Die Stadt Endingen nutzt diese Option, wie der Gemeinderat am Mittwoch einstimmig beschloss.
Den Bürgern könnte die Steuerrechtsänderung höhere Gebühren bescheren, weil in einigen Fällen künftig ...