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Kommentar

Thomas Seitz ist als Staatsanwalt nicht tragbar

Auch Staatsanwälte haben das Recht, sich politisch zu betätigen. Auch sie haben das Recht, ihre Meinung frei zu äußern. Doch dieses Recht kennt Grenzen.  

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Thomas Seitz  | Foto: privat
Thomas Seitz Foto: privat
Ein Staatsanwalt darf keinen Zweifel daran aufkommen lassen, dass er sein Amt unparteiisch, ...

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