Tempo 30 gilt in jedem Fall
Erneut scheiterte ein Versuch, die Rechtmäßigkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Wallbrunnstraße in Zweifel zu ziehen.
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LÖRRACH. Die Tempo-30-Regelung in der Wallbrunnstraße und der Beschluss des Gemeinderates, erst ab Tempo 50 zu blitzen beschäftigt auch das Amtsgericht. Ein Autofahrer, der mit 52 Stundenkilometern geblitzt wurde, hat gegen einen Bußgeldbescheid über 80 Euro Einspruch eingelegt. Vor Gericht nahm er seinen Einspruch allerdings zurück, nachdem das Gericht deutlich gemacht hatte, dass er wenig Erfolg haben würde.
Der 58-jährige Autofahrer war am 19. Juni 2014 die Wallbrunnstraße stadtauswärts gefahren und geblitzt worden. Vor Gericht machte er geltend, er habe nicht mitbekommen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer ...