Teilzeitmarkt verschlossen
Vollzeitrente bei geminderter Arbeitsfähigkeit.
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Wer nicht mehr voll arbeitsfähig ist, kann unter Umständen eine Rente bekommen. Wenn keine Aussicht auf Teilzeitarbeit besteht, kann sogar Vollzeitrente gewährt werden. Wann ist das der Fall?
Ein Arbeitnehmer kann Vollzeitrente beziehen, obwohl sein Leistungsvermögen nur teilweise gemindert ist. Voraussetzung ist, dass der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist. Der ...