Teilsieg für die Stadt
Zweite Zufahrt ins Gewerbegebiet Längefeld wird weiter gebaut /Gericht weist Eilantrag zum Baustopp ab.
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DONAUESCHINGEN-WOLTERDINGEN (wur). Im Rechtsstreit um den Bau einer zweiten Zufahrt ins Gewerbegebiet Längefeld liegt ein Zwischenergebnis vor. Demnach hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim den Antrag auf einer einstweiligen Anordnung eines Klägers aus Wolterdingen abgelehnt.
In dem Beschluss, der vom 21. November datiert und unanfechtbar ist, heißt es, der Antragsteller sei nicht antragbefugt. Dies wird begründet. Zum einen sei der Antragsteller nicht Eigentümer eines Grundstücks im Plangebiet, heißt es kurz. Eine gerechte Abwägung eigener Eigentumsbelange wäre dann möglich, wenn ...