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Teilhabegesetz: Aus einem Fall werden zwei

Verwaltungsaufwand steigt.  

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LÖRRACH. Welche Folgen das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für den Landkreis Lörrach konkret hat, ist im Detail noch nicht absehbar. Eines jedoch ist klar: Der Verwaltungsaufwand wird erheblich höher. Damit das Ganze nicht aus dem Ruder läuft, kündigte Dirk Werner, Leiter des Fachbereichs Soziales im Landratsamt, dieser Tage im Sozialausschuss an, die gesetzlichen Vorgaben mit Augenmaß umzusetzen.

Das umfangreiche Paket des Bundesteilhabegesetzes, das Menschen mit Behinderungen mehr Teilhabe ermöglichen ...

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