Tarifeinheitsgesetz muss es auf Drängen des Verfassungsgerichts nachgebessert werden
Das Tarifeinheitsgesetz sollte kleine Gewerkschaften von Ärzten, Lokführern und Piloten an den Rand drängen und so die Betriebe befrieden. Jetzt muss es auf Drängen des Verfassungsgerichts nachgebessert werden. Möglicherweise wird es ganz abgeschafft.
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Die Tarifeinheit ist in Deutschland nichts Neues. Sie galt nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) seit 1957. Pro Betrieb galt nur ein Tarifvertrag. Das sollte ständige Streiks verhindern. Die Regel war aber stets umstritten, weil so in die grundgesetzlich geschützten Rechte von Gewerkschaften eingegriffen wird.
2010 gab das BAG seine Rechtsprechung auf und erklärte, ...